Schulordnung
Präambel
Wir, Schulleitung, Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Schulassistent, Schüler und Schülerinnen, begreifen unsere Schule als einen wichtigen Teil unseres Lebensraums.
Deswegen möchten wir, orientiert an § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG, (Bildungsauftrag der Schule), in einer freundlichen, dem Lernen und Lehren förderlichen Atmosphäre zusammenkommen und zusammenarbeiten. Diese Verhaltensregeln betreffen daher alle an der Schule Tätigen. Lehrerinnen und Lehrer fungieren in der Schule als Vorbilder, denn an unserer Schule soll mit Erfolg gelernt, gelehrt und gearbeitet werden.
Weitere Abschnitte
1. Wir wissen: Bestimmte Verhaltensweisen Einzelner stören alle anderen, aber unsere Freiheit endet dort, wo das Recht des Anderen anfängt.
Wir verpflichten uns daher, den Anderen in seiner Person, Persönlichkeit und Würde zu respektieren, sein Eigentum zu achten, freundlich miteinander umzugehen, uns gegenseitig zu helfen und keine Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus anzuwenden oder zu akzeptieren.
Wir verpflichten uns auch, auf dem Schulgelände nicht zu rauchen.
2. Wir wissen: Pausen dienen der notwendigen Erholung. Hierzu bieten Pausenhalle und Schulhof mit dem angrenzenden Waldgrundstück ideale Voraussetzungen.
Wir verpflichten uns daher, uns so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schäden für alle Anwesenden ausgeschlossen sind und Gelände, Geräte und Räume geschont und bewahrt werden.
Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse gehen auf den Schulhof, Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen sich auch in den dafür bereitgestellten Räumen aufhalten. In der Mensa dürfen sich, zum Kauf von Waren, alle aufhalten. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Auf dem Pausenhof steht mindestens eine Lehrkraft als aufsichtführender Ansprechpartner zur Verfügung.
3. Wir wissen: Unterrichtsräume, Mensa und Aufenthaltsbereiche und Toilettenanlagen müssen gut ausgestattet, sauber und einladend sein.
Wir verpflichten uns daher, die Räume sauber zu halten und die damit verbundenen Ordnungsdienste zuverlässig und gewissenhaft auszuführen. Wir gehen außerdem mit der Schuleinrichtung und uns anvertrauten Gegenständen sorgfältig um und beschädigen nichts mutwillig. Beschädigungen melden wir umgehend dem Hausmeister oder einer Lehrerin/ einem Lehrer.
4. Wir wissen: Schülerinnen und Schüler sollen laut NSchG §58 aufmerksam und aktiv im Unterricht mitarbeiten.
Wir verpflichten uns daher, bei der Verwendung von Mobiltelefonen und Smartphones folgende Punkte zu beachten:
- Das Aufzeichnen von Videos und Fotos ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Das Telefonieren mit dem Handy außerhalb des Schulgebäudes ist gestattet.
- Die Verwendung von Unterhaltungselektronik (z.B. Musik, Kurzmitteilungen, Internet) ist nur in der Aula, der Mensa, den Oberstufenräumen und auf dem Hof gestattet. In der Mensa ist die Verwendung während der Mittagspause nicht gestattet.
- Im unterrichtlichen Zusammenhang kann die Lehrkraft Ausnahmen genehmigen.
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