Die Beratungslehrkräfte
Grundsätze der Beratung
- Die Beratung durch die Beratungslehrkraft ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Beratende entscheidet selbst, ob er eine Beratung annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Sowohl der / die Ratsuchende als auch die Beratungslehrkraft können das Gespräch jederzeit beenden.
- Die Inhalte des Beratungsgesprächs sind vertraulich. Die Beratungslehrkraft ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende kann den Beratungslehrer von dieser Pflicht entbinden.
- Das Gespräch ist ergebnisoffen. Das heißt, es ergeben sich erst im Gespräch Lösungsmöglichkeiten. Vorher bereits formulierte Zielvorstellungen behindern die Beratung und werden nicht übernommen.
- . Der Beratungslehrer ist unabhängig und als Beratungslehrer nicht weisungsgebunden an Anweisungen seines Schulleiters. Dienstvorgesetzter des Beratungslehrers ist der jeweilige Schulpsychologe.
- Der Beratungslehrer muss die Verantwortungsstruktur beachten. Er handelt nicht in
Tätigkeitsbereichen des Schulleiters, der Klassenlehrerinnen und -lehrer oder der schulfachlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren.
Aufgabenbereiche der Beratungslehrkräfte
- Vordringliche Aufgabe ist die Beratung von SchülerInnen, Erziehungsberechtigten und KollegInnen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten etc.) und die Förderung besonderer Begabungen. Auch die Bewältigung in besonderen Begabungen begründeter Konflikte gehört zum Aufgabenbereich des BL (Einzelfallhilfe).
- Darüber hinaus ist der BL grundsätzlich Ansprechpartner für alle Konflikte, die in die
Schule hineingetragen werden. - Die Beratungslehrkräfte arbeiten eng mit dem MIT sowie dem Schulsozialarbeiter zusammen und beraten sich mit den Kolleginnen und Kollegen bei Aktionen zur Aufklärung und Prävention sowie Maßnahmen zur Intervention beim Thema Mobbing.
- Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte versteht sich darüber hinaus als eine Beratung von
Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten sowie Kolleginnen und Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. - Die Beratung dient der Unterstützung der Kollegen zur Erlangung und Vertiefung eigener
Beratungskompetenz. - Die Beratungslehrkräfte widmen sich dem Herstellen und Aufrechterhalten von Kontakten zu
außerschulischen Einrichtungen.
Erreichbarkeit der Beratungslehrkräfte
Die Beratungslehrkräfte sind über E-Mailadresse beratungslehrer[at]hbg-celle.eu erreichbar.