Anmeldeverfahren

Hinweise zum Anmeldeverfahren

Der Landkreis Celle hat als Schulträger der weiterführenden Schulen Schuleinzugsgebiete festgelegt. Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz in der Stadt Celle, der Samtgemeinde Wathlingen, sowie in Hassel, Offen und Ohe können neben dem Hermann-Billung-Gymnasium auch das Gymnasium Ernestinum sowie das Kaiserin-Auguste-Viktoria Gymnasium wählen.  Eine Anmeldung ist immer nur an einer weiterführenden Schule möglich. Für die Kinder des Westkreises steht ausschließlich das Hölty-Gymnasium zur Verfügung; eine Anmeldung am Hermann-Billung-Gymnasium ist für diese nicht möglich. Schülerinnen und Schüler aus Stedden und Wolthausen können die zweite Pflichtfremdsprache Spanisch sowohl am Hermann-Billung-Gymnasium als auch am Hölty-Gymnasium belegen. Schülerinnen und Schüler aus Hambühren, Wietze und Winsen (Aller) können das Hermann-Billung-Gymnasium nur besuchen, wenn bereits ein Geschwisterkind das Hermann-Billung-Gymnasium besucht. Für Kinder aus dem Ostkreis kann ein Antrag auf eine Aufnahme am HBG gestellt werden, dieser findet jedoch nur Berücksichtigung, sofern für alle Kinder aus dem Stadtgebiet ein Schulplatz zur Verfügung steht.

Die Anmeldungen erfolgen am Hermann-Billung-Gymnasium in diesem Jahr wieder ausschließlich in Präsenz auf der Grundlage der vorab von Ihnen auszufüllenden Anmeldeunterlagen, da nur im persönlichen Gespräch eine kompetente und ausführliche Beratung zu gewährleisten ist. Die Anmeldeunterlagen werden zu diesem Zweck am 05.05.2023, ab 18:00 Uhr, auf der Homepage der Schule zu finden sein; sie stehen an den beiden Tagen der Anmeldung jedoch selbstverständlich auch in ausgedruckter Form in der Schule zur Verfügung.

Link zu den Anmeldeunterlagen

Die für die Anmeldungen erforderlichen Unterlagen können Sie hier herunterladen (der Link öffnet einen neuen Tab in Ihrem Browser).

Termine für die Schulanmeldung:

  • Dienstag, 03. Juni 2025, 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch, 04. Juni 2025, 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular (Bitte füllen Sie das Dokument nach Möglichkeit digital aus. Achten Sie anderenfalls bitte auf Lesbarkeit.)
  • Kopien folgender Zeugnisse der Grundschule
    • Schuljahrgang 3: Halbjahres- und Jahreszeugnis
    • Schuljahrgang 4: Halbjahreszeugnis
    • Nachweis der Schwimmfähigkeit
    • ggf. Gutachten eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Hinweise zu einem möglichen Losverfahren

Nach einem Beschluss des Schulträgers kann das Hermann-Billung-Gymnasium für das Schuljahr 2025/2026 fünf Klassen im Schuljahrgang 5 anbieten. Somit stehen bis zu 150 Schulplätze im kommenden Schuljahrgang 5 zur Verfügung. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze überschreiten, so ist ein Losverfahren erforderlich, in welchem alle Anmeldungen mit der gleichen Chance zu berücksichtigen sind. Eine Vorauswahl, z.B. aufgrund der Leistungen, inhaltlicher Schwerpunkte, der Wahl der zweiten Fremdsprache oder der Nähe des Wohnsitzes zum Schulstandort, ist schulrechtlich nicht zulässig.

Bei der Ermittlung der Anzahl der im Losverfahren zu vergebenden Plätze ist im Vorfeld die Anzahl der Schülerinnen und Schüler des Schuljahrgangs 5 zu berücksichtigen, welche diesen Schuljahrgang aufgrund einer Nicht-Versetzung bzw. eines freiwilligen Zurücktretens im Schuljahr 2025/2026 wiederholen werden.

Zur Entlastung des Alltags der Eltern und Erziehungsberechtigten werden Anmeldungen von Kindern, deren Geschwister bereits Schülerin bzw. Schüler des HBG sind, priorisiert und somit vom Losverfahren ausgenommen.

Den Schülerinnen und Schülern, welche in einem möglichen Losverfahren keinen Schulplatz am HBG  erhalten, stehen Plätze an den anderen Gymnasien im Stadtgebiet zur Verfügung.

Übersteigt die Anzahl der Schulanmeldungen an den Gymnasien die festgelegten Kapazitätsobergrenzen, so legt der Landkreis in Abstimmung mit den Schulen und auf Basis einer Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien fest, an welcher Schule eine weitere Klasse eingerichtet wird.